Keine Abweichung von gerichtlich geregeltem Umgang mit Kindern wegen der Corona-Pandemie

1. Oktober 2020

Keine Abweichung von gerichtlich geregeltem Umgang mit Kindern wegen der Corona-Pandemie

Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts nicht unter Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus verweigert werden. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit seinem Beschluss v. 8.7.2020. Der Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind gehört zum absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte und erfüllt damit einen Ausnahmetatbestand.

Alle Beiträge und Dokumenten-Downloads sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Inhalte zudem keine persönliche Kommunikation und Abstimmung ersetzen.

Weitere Artikel